Lernbegleitende Beratung (LbB)
In den letzten Jahren war bei den Studierenden zu Beginn des Bildungsgangs am Kolleg festzustellen, dass Motive für den Kollegbesuch und damit verbundene Ziele, Vorbildungsniveaus sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in zunehmendem Maße Unterschiede aufwiesen. Damit verbunden waren dann im anschließenden Lernprozess häufiger auftretende Probleme in Bezug auf die Erfüllung der erforderlichen Anforderungen, um das Abschlussziel am Kolleg zu erreichen.
Um dieser Entwicklung pädagogisch besser begegnen zu können, wurde am Hessenkolleg Frankfurt das Konzept einer Lernbegleitenden Beratung (LbB) erarbeitet. Der Kerngedanke dieses Konzepts besteht darin, dass mit einer differenzierter werdenden Studierendenschaft auch pädagogisch differenzierter gearbeitet werden muss.
Zentrales Ziel der lernbegleitenden Beratung ist daher die Verbesserung der Lernergebnisse und der Lernleistungen der Studierenden und die Verstetigung des Lernverhaltens durch individuellere Beschulung, Beratung und Förderung auf der Grundlage ihres jeweiligen Kompetenz- und Leistungsstandes.
Dies soll dazu dienen, Defizite im Lernprozess früher und genauer erkennen und geeignete Lern- und Arbeitsmethoden zur Verbesserung anwenden zu können. Zugleich soll damit erreicht werden, dass die Studierenden Selbständigkeit und Selbstreflexion bei der Lernarbeit verstärken können, weil dies wichtige Bestandteile von erfolgreichem Lernen am Kolleg sind.
An die Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik ist über die vierstündige Regelunterrichtszeit hinaus ein Additum von ein oder zwei Stunden lernbegleitender Beratung angebunden.
Lernbegleitender Beratungsunterricht ist für die gesamte Lerngruppe grundsätzlich verbindlich.
Verstärkte Binnendifferenzierung, individuellere Beratung und Betreuung wird ermöglicht durch eine Aufteilung der Lerngruppe für den lernbegleitenden Beratungsunterricht, d. h. an einzelnen Beratungsunterrichts-Tagen können durch die unterrichtende Lehrkraft kleinere Beratungsgruppen einbestellt und unterrichtet werden. Die restliche Lerngruppe wird dann durch die unterrichtende Lehrkraft von der Anwesenheitspflicht in der lernbegleitenden Beratung entbunden und erhält Aufgaben für häusliche Eigenarbeit oder die gesamte Lerngruppe wird in selbständig arbeitende Studierende und mehr betreut arbeitende Studierende im lernbegleitenden Beratungsunterricht aufgeteilt, wobei leistungsstärkere Studierende auch eine Tutorenfunktion für Mitstudierende übernehmen können.
Die Ermittlung der individuellen Lernausgangslage zum Kursbeginn ist Grundlage der binnendifferenzierten Einbestellung von Teilen der Lerngruppe in die lernbegleitende Beratung. Die stärker auf den einzelnen Lerner ausgerichtete Förderung durch die Lehrkräfte hat Aneignung, Anwendung, Festigung und Vertiefung von methodischen Kompetenzen und Fachinhalten zum Inhalt und zum Ziel. Dies soll zunächst unter stärkerer Anleitung durch die Lehrkräfte geschehen, jedoch schrittweise, zunehmend mit mehr Eigenständigkeit im Arbeits- und Lernprozess durch die Studierenden selbst erfolgen.
Die Studierenden werden dazu angehalten, kontinuierlich über eigene Stärken und Schwächen zu reflektieren und die eigene Lernentwicklung zu dokumentieren und so zu einer immer stärker ausgeprägten Eigensteuerung des individuellen Lernstandes zu kommen.
(A. Bausch, Oberstudiendirektorin) Stand: 08 – 2018